Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.04.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92   

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BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer Neubewertung während des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für eine Besorgnis der Befangenheit von Prüfern - Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der Prüfer und für eine offene Bewertung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Bewertungsmängel) - Überprüfbarkeit von Beanstandungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3266 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 788
  • DÖV 1996, 300
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Befaßt sich ein Tatsachengericht mit Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen, so würdigt es den ihm unterbreiteten Sachverhalt im Rahmen der ihm nach § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Überzeugungsbildung (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - (a.a.O.) ausgeführt, daß im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen zwar in der Regel Sachverständigenbeweis erhoben werden müsse, daß diese Regel aber nicht für die Beurteilung juristischer Fachfragen durch die Gerichte gelte.

    Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - näher ausgeführt, daß der Grundsatz der Chancengleichheit es gebietet, daß eine etwa gebotene Nachkorrektur und/oder Neubewertung einer Prüfungsleistung in aller Regel von den Prüfern oder dem Prüfungsausschuß vorgenommen wird, die die beanstandete frühere Bewertung vorgenommen haben.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Danach bleiben zwar prüfungsspezifische Wertungen der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen, wissenschaftlich-fachlichen Einwendungen gegen die Annahmen der Prüfer ist aber nachzugehen, wobei sich das Gericht nicht auf eine Willkürkontrolle im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beschränken darf (BVerfGE 84, 34, 53 - 55).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Durch die Zurückverweisung in die Berufungsinstanz erhält der Prüfling die Gelegenheit, die Begründung der Neubewertung seiner Arbeiten im Rahmen der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten nachprüfen zu lassen (Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 275 f. [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Das Gericht hat vielmehr substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen, die sich auf die Notengebung ausgewirkt haben können, nachzugehen und notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung richtig oder jedenfalls vertretbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Durch Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788) hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das nunmehr zuständige Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Im übrigen wird auch die fachliche Richtigkeit der Auffassung der Prüfer angegriffen, die auch vom Berufungsgericht im Rahmen einer fachlichen "Vollprüfung" geteilt worden ist (zu B. II. 1.4 und 1.5, 1.6, 1.9, 1.10, 1.12 und 1.13 der Urteilsgründe) und dies vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. hierzu schon das im Verfahren gleichen Rubrums ergangene Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - m.w.N., vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - und vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - ) zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Prüfling der gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen.

    Auch der erst im Rechtsstreit aufgestellten Behauptung eines Prüflings, seine als falsch bewertete Lösung einer Fachfrage sei tatsächlich richtig oder zumindest vertretbar, muß das Tatsachengericht nachgehen, wenn sie hinreichend substantiiert ist (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - ; Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - ).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

    Es gibt keinen Verfassungsgrundsatz der Prüfungsanonymität; bundesverfassungsrechtlich ist sowohl eine offene als auch eine isolierte Zweitbewertung zulässig (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 S. 60 und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402 S. 48 f.).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit der Prüfer bestehen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307, vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 und vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 sowie vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343).

    Der Vorwurf der Befangenheit ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil Prüfer bei erneuter Durchsicht und Bewertung von Prüfungsarbeiten zu gleichen - dem Prüfling nicht zusagenden - Ergebnissen gekommen sind wie bei ihrer früheren Bewertung (Urteil vom 30. Januar 1995, a.a.O.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie sich für eine eventuell erforderliche erneute Überprüfung ihrer Bewertung bereits dahin festgelegt hätten, daß eine Änderung der Note nicht in Betracht komme (Urteile vom 24. Februar 1993 und vom 30. Januar 1995, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2024 - 3 LA 80/21
    Das Abstellen auf allgemeine Beurteilungsgrundsätze ist sogar ein "Mehr" gegenüber der vom Kläger beim zugrunde zu legenden Maßstab "vermissten" Erwähnung der Willkürkontrolle, auf die die gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen lange beschränkt war (vgl. zum insoweit gewandelten Maßstab BVerwG, Urt. v. 30.01.1995 - 6 C 1.92 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

    Auf diese Rechtsprechung hat bereits das Verwaltungsgericht auf S. 8 des Gerichtsbescheides hingewiesen (vgl. ferner Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - und vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 329 und 343 m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02

    Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung

    Grundsätzlich sind die ursprünglichen Prüfer für die Neubewertung einer (ordnungsgemäß abgenommenen) Prüfungsleistung auch dann zuständig, wenn diese rechtsfehlerhaft bewertet worden ist und der Prüfling seine Beanstandungen im Klageweg erfolgreich vorgebracht hat (Urteil des BVerwG vom 24. Februar 1993 6 C 38.92, Buchholz, a.a.O., Nr. 314; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 30. Januar 1995 6 C 1.92, Buchholz, a.a.O., Nr. 343).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00

    Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen

    Abweichendes gilt, wenn sich die Prüfer von vornherein darauf festgelegt haben, ihre Benotung nicht zu ändern, oder ihnen die Fähigkeit abgeht, eigene Fehler zu erkennen, einzuräumen und diese mit dem ihnen gebührenden Gewicht zu bereinigen (Urteil vom 9. Dezember 1992, a.a.O., S. 273; Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 278; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - a.a.O. Nr. 334 S. 35 f.; Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - a.a.O. Nr. 343 S. 59; Beschluß vom 11. Juli 1996 - BVerwG 6 B 22.96 - a.a.O. Nr. 369 S. 144 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - a.a.O. Nr. 395 S. 9, 21).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 6 B 75.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auch die vom Kläger behauptete Divergenz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 (BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132) und vom 30. Januar 1995 (BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343) ist nicht gegeben.

    Die weitere Divergenzrüge, das Oberverwaltungsgericht habe sich in Widerspruch zu dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1995 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz gestellt, wonach bei substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Bewertungen in der Regel Sachverständigenbeweis zu erheben sei, ist ebenfalls nicht begründet.

  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Statt dessen erschöpft sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Gewande einer Divergenzrüge wegen vermeintlicher Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts über weite Strecken (insbesondere zu Nrn. 1.2, 1.2.1, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5 und 1.2.6 der Beschwerdebegründung) in Angriffen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitfalls und des Prüfungsfalls durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, wobei anzumerken ist, daß insbesondere die von den Tatsachengerichten im Rahmen einer fachlichen Vollprüfung gefundene Würdigung des Prüfungsfalls vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 BVerwG 6 C 1.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 6 B 743/10

    Zulässigkeit eines Eilantrags auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16

    Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 19 A 1881/10

    Hinreichende Bestimmtheit der für Lehramtsprüfungen in Nordrhein-Westfalen

  • VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97

    Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger

  • VG Köln, 15.04.2009 - 6 K 5366/07

    Abwertung einer Prüfungsleistung i.R.d. zweiten juristischen Staatsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 3522/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1997 - 22 A 2105/94
  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

  • VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
  • FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1997 - 10 L 4646/95

    Erste juristische Staatsprüfung; Bewertung der Hausarbeit; Heranziehung eines

  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 1010/01

    Statthaftigkeit der Geltendmachung der generellen Ungeeignetheit eines

  • FG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 K 316/02

    Gerichtliche Kontrolle vom Prüfungsentscheidungen; Steuerberaterprüfung 2001

  • OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 254/99

    Auswirkungen der Kenntnis von Prüfern von der ursprünglichen Bewertung eines

  • VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021

    Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1

  • OVG Sachsen, 21.03.2003 - 2 B 844/02

    Verpflichtung aus dem Erziehungsauftrag und Bildungsauftrag der Schule, Schülern

  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

  • VG Göttingen, 05.09.2002 - 1 A 1088/00

    Nichtbestehen eines Wirtschaftsprüferexamens; Anspruch auf Neubewertung einer

  • LG Wiesbaden, 13.01.2017 - 3 O 14/16

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewertung einer Hausarbeitung im Rahmen der

  • FG Münster, 11.02.1998 - 7 K 998/96
  • VG Berlin, 04.07.2008 - 15 A 221.05

    Rechtsschutz gegen die Bewertung der Prüfungsarbeiten im juristischen

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 175/03

    Alternative; Antwort; Antwortspielraum; Ausgleich; Auslegung; Begründung;

  • VG Düsseldorf, 10.06.2002 - 18 K 4927/99

    Erfolgsaussichten der Anfechtung einer nicht bestandenen Abiturprüfung durch

  • VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99

    Neubewertung einer Strafrechtsklausur in der 2. Juristischen Staatsprüfung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93   

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https://dejure.org/1995,2138
BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93 (https://dejure.org/1995,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1995 - 5 C 12.93 (https://dejure.org/1995,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1995 - 5 C 12.93 (https://dejure.org/1995,2138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfeansprüche von (Straf-)Gefangenen - Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt als Voraussetzung für sozialhilferechtliche Zuständigkeit - Hafturlaub

  • rechtsportal.de

    BSHG (F. 1985) § 97, § 98, § 103, § 109, § 121

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 132
  • NJW 1995, 3266
  • NVwZ 1996, 182 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1183
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 02.02.1979 - BT-Drs 8/2534
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
    Denn nach den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 8/2534 Anlage 2 Nr. 12 S. 21) wollte der Gesetzgeber mit § 98 BSHG den Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich eine Strafvollzugsanstalt befindet, vor nicht gerechtfertigten Belastungen schützen.

    Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber für die Vollzugsanstalten nicht die für Anstalten, Heime und gleichartige Einrichtungen geltenden Regelungen (für die örtliche Zuständigkeit § 97 BSHG (tatsächlicher Aufenthalt) und für die Kostentragung die Kostenerstattung nach § 103 BSHG (gewöhnlicher Aufenthalt)) übernommen; vielmehr hat er, auch verwaltungsökonomische Vorteile sehend (BTDrucks 8/2534 a.a.O.), mit § 98 BSHG bereits die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Vollzugsanstalt bestimmt.

    Mit dieser auf den Aufenthalt in Einrichtungen zum Vollzug ausgerichteten und damit wesentlich funktional geprägten Auslegung (BTDrucks 8/2534 a.a.O. spricht von "Insassen") entspricht der Aufenthalt im Sinne von § 98 BSHG dem in § 109 BSHG bezeichneten, auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhenden Aufenthalt in einer Einrichtung (zur Abstimmung zwischen § 98 und § 109 BSHG vgl. auch BTDrucks 8/2534 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
    Der erkennende Senat hat für die Einrichtungen im Sinne des § 100 Abs. 1 BSHG entschieden, daß darunter ein für Hilfen nach dieser Vorschrift in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefaßter Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln zu verstehen ist, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (BVerwGE 95, 149).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
    Denn nach § 121 BSHG ist der Sozialhilfeträger erstattungspflichtig, der bei rechtzeitiger Kenntnis Sozialhilfe gewährt hätte (BVerwGE 91, 245 (248) [BVerwG 03.12.1992 - 5 C 32/89]).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen

    Ein Aufenthalt, der tatsächlich außerhalb einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung besteht, kann auch über die "funktionale Zuordnung" zu dieser Einrichtung angenommen werden (BVerwGE 98, 132 ff zu einem Wechsel des Aufenthalts zwischen Haftanstalt und Krankenhaus) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 19 AS 1492/18

    SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konnte ein Aufenthalt, der tatsächlich außerhalb einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung besteht, über die funktionale Zuordnung zu dieser Einrichtung als Aufenthalt in der Einrichtung verstanden werden, jedoch waren nicht alle Aufenthalte außerhalb einer Einrichtung erfasst, die während des Vollzugs einer Haftstrafe nach den Regeln des Strafvollzugs diesem zuzurechnen sind (BVerwG, Urteil vom 06.04.1995 - 5 C 12/93).
  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

    Die Passivlegitimation für die Erstattung der Nothilfekosten trifft den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (BVerwGE 91, 245 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 5; BVerwGE 98, 132 = Buchholz 436.0 § 98 BSHG Nr. 1 S. 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2015 - L 8 SO 27/14

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe durch den endgültig zuständigen

    Eine Einrichtung im Sinne der Vorschrift ist ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (so Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. April 1995 - 5 C 12/93 - BVerwGE 98, 132 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 24/92 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2006 - L 7 AS 1128/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Nicht in Abrede gestellt hat die Antragsgegnerin zu 2., dass es sich bei der Rehabilitationseinrichtung um eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 Halbs. 1 SGB II handelt; insoweit erachtet auch der Senat im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens eine vertiefende Betrachtung nicht für geboten (vgl. im Übrigen zum Begriff der stationären Einrichtung im Sinne des § 100 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) BVerwGE 95, 149; zur funktional geprägten Auslegung des Begriffs des Aufenthalts in Einrichtungen BVerwGE 98, 132; zur Gleichsetzung des Aufenthalts in einer Einrichtung zur Suchttherapie gemäß §§ 35, 36 BtMG mit der Strafhaft im Rahmen des § 98 Abs. 4 SGB XII Schoch in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 98 Rdnr. 62; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 98 Rdnr. 90; Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 3. Auflage, § 98 Rdnr. 30; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 9 TG 2990/88 - (unveröffentlicht)).

    Aber selbst wenn Strafgefangene grundsätzlich dem Regime des SGB II unterfielen, käme hier eine Zusammenrechnung der Zeiten in der JVA und in der Rehabilitationseinrichtung nicht in Betracht, wobei ebenfalls offen bleiben kann, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenrechnung überhaupt erfolgen dürfte (generell verneinend Peters in Estelmann, a.a.O., Rdnr. 41; ferner zur funktionalen Anbindung des Aufenthaltes an eine Einrichtung nochmals BVerwGE 98, 132).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - L 8 SO 15/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Eine Einrichtung im Sinne des § 98 Abs. 2 SGB XII ist ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (so Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. April 1995 - 5 C 12/93 -, BVerwGE 98, 132 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 24/92 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2008 - 12 A 2340/07

    Anwendungsbereich des § 89e Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Schutz einer

    vgl. zum Begriff der Einrichtung: BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - 5 C 12.93 -, BVerwGE 98, 132 = FEVS 46, 52, zu § 100 Abs. 1 BSHG; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 42.91 -, FEVS 45, 52, zur Einrichtung nach § 100 Abs. 1 BSHG.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 L 5245/95

    Erstattung von Aufwendungen für Krankenbehandlung; Aufwendungserstattung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des klagenden Landes durch Urteil vom 6. April 1995 (- BVerwG 5 C 12.93 -, NDV-RD 1996, 61) das Urteil des 4. Senats vom 11. November 1992 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen, weil die Abweisung der Klage mit der Begründung, der geltend gemachte Anspruch aus § 121 BSHG könne dem Kläger schon deshalb nicht zuerkannt werden, weil die Beklagte nicht der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (gewesen) sei, auf der Verletzung von Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) beruhe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - 12 A 4824/05

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Unterbringung eines Hilfeempfängers in

    - 5 C 12.93 -, FEVS 46, 52 (55) m. w. N.
  • BVerwG, 17.01.2002 - 5 B 89.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftigkeit der

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 121 Satz 1 BSHG eine hypothetische Betrachtung anordnet (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2001 BVerwG 5 C 21.00 Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 12 S. 2 = DVBl 2001, 1698, 1699): Bei der Anwendung der Norm ist zu unterstellen, der Hilfebedarf wäre nicht dem Nothelfer, sondern dem örtlich und sachlich zuständigen Sozialhilfeträger rechtzeitig bekannt geworden und sodann bezogen auf diesen Zeitpunkt zu prüfen, ob der Sozialhilfeträger bei rechtzeitiger Kenntnis Hilfe nach diesem Gesetz gewährt haben würde (vgl. BVerwGE 91, 245 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 5; BVerwGE 98, 132 = Buchholz 436.0 § 98 BSHG Nr. 1 S. 2).
  • VG Lüneburg, 12.02.2004 - 6 A 38/02

    Aufenthalt in JVA; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kostenerstattung

  • VG Braunschweig, 21.03.2002 - 3 A 184/01

    Nothelfer; örtliche Zuständigkeit

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